Ja zum Rahmenkredit für Energieerzeugungsanlagen
Mit dem Rahmenkredit erhält das ewz als Dienstabteilung der Stadt auf dem teilliberalisierten Strommarkt gleiche Chancen wie die Konkurrenz. Das Stimmvolk erteilt dem ewz den Auftrag, 200 Mio. Fr. in Anlagen zu investieren, die erneuerbare Energien nutzen. Über die einzelnen Projekte entscheidet der Stadtrat in eigener Kompetenz. Im Gegensatz zu früheren Rahmenkrediten sind die Gelder diesmal nicht nur für die Windkraft bestimmt, sondern auch für die Solarenergie und die Wasserkraft. Ein Drittel der Gelder soll für Projekte in der Schweiz und für Solaranlagen in Zürich ausgeben werden. Der Rahmenkredit gibt dem ewz die nötige Flexibilität, Wirtschaftlichkeit und Vertraulichkeit gegenüber seinen Geschäftspartnern und der Konkurrenz. Gleichzeitig bleibt die demokratische Kontrolle gewährleistet, da das Volk die strategische Richtung der Investitionen vorgibt.
Neuer Abgabemechanismus für das ewz ist nötig
Seit 1989 liefert das ewz jährlich 6–9 % des Umsatzes an die Stadtkasse ab. Rechtsgrundlage ist der Stromsparbeschluss. Die Teilliberalisierung des Strommarkts 2008 führte zu weniger Einnahmen für das ewz (regulierte Strompreise, Abwanderung von Kunden und tiefe Preise auf dem freien Markt), so dass die heute geltende Abgabe das ewz zunehmend belastet. Der Berechnungsmechanismus soll daher den neuen Rahmenbedingungen angepasst werden: Der heute geltende Stromsparbeschluss wird aufgehoben; an seine Stelle tritt eine neue Verordnung, die vorsieht, dass sich die Gewinnausschüttung künftig an der Eigenkapitalquote und am tatsächlich erwirtschafteten Jahresgewinn orientiert und dass die Investitionsstrategie und die Liquiditätssituation mit berücksichtigt werden. Der neue Mechanismus bringt der Stadtkasse ab 2018 zwar etwas tiefere, dafür konstante Zahlen, die in Zukunft jedoch auch wieder höher ausfallen können.