Sparen wir uns dieses Loch!

Warum der geplante Tunnel den Rosengarten nicht aufblühen lässt

Die SP6 hat an ihrer letzten Mitgliederversammlung die Nein-Parole zum Rosengartenprojekt beschlossen. Nachfolgend unsere Beweggründe.

Die Westtangente wurde ursprünglich als Provisorium während dem Bau des Milchbucktunnels erweitert. Damals wurde versprochen, dass der Verkehr wieder abnehmen würde, sobald der Tunnel fertig gestellt sei. Das traf 1985 mit der Eröffnung des Milchbucktunnels nur kurzzeitig zu. Bald darauf war die Verkehrsmenge wieder hoch. Dies ist nur ein Beispiel. Immer wieder wurde den betroffenen Quartieren versprochen, dass mit einem Strassen- ausbau an einem anderen Ort der Verkehr auf der Achse Rosengarten/ Buchegg spürbar reduziert werde. Dies ist bis heute nicht der Fall.

 

Gestützt auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 2013 zwischen Kanton und Stadt Zürich, hat der Kanton das Projekt am Rosengarten ausgearbei- tet und dem Kantonsrat die Rosengarten-Vorlage für ein Spezialgesetz und einen Rahmenkredit vorgelegt. Die Eckpunkte des Spezialgesetzes sind die folgenden:

  • Rosengartentunnel: vom Wipkinger- bis Bucheggplatz zwei voneinander getrennte Röhren mit je zwei Spuren; bis zum Portal Irchel folgt eine dreispurige Tunnelröhre im Gegenverkehr
  • Am Wipkinger- und Bucheggplatz sind Anschlüsse an den Tunnel geplant
  • Die Rosengartenstrasse zwischen Bucheggplatz und Nordstrasse dient oberir- disch der Quartiererschliessung (zwei Spuren Tram, zwei Spuren Autos)
  • Finanzierung durch den kantonalen Strassen- und Verkehrsfonds
  • Rosengartentram vom Albisriederplatz bis zum Milchbuck

Der Rahmenkredit beläuft sich auf stattliche 1100 Mio. Franken. Rund einen Viertel dieser Kosten trägt voraussichtlich der Verkehrsfonds, den Rest der Strassenfonds. Das Projekt ist zudem im Agglomerationsprogramm des Bundes angemeldet. Allerdings hat das Bundesamt für Raumentwicklung ARE bereits verlauten lassen, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Projekts ungenügend sei.

Aus Quartiersicht wurde die regierungsrätliche Vorlage durch den Kantonsrat verschlechtert. So lehnte die bürgerliche Mehrheit sowohl eine Plafonierung des Autoverkehrs bei einer (willkürlichen) Obergrenze von 56 000 Fahrzeugen pro Tag ab (heute brausen ca. 48 000 Fahrzeuge pro Tag über den Rosengarten), wie auch eine Spurreduktion im Rosengartentunnel. Ebenso wurde die Forderung abgelehnt, die gesamte untertunnelte Strecke oberirdisch abzuklassieren. Hingegen beschloss die bürgerliche Mehrheit eine zusätzliche Autospur im Tunnel zwischen Bucheggplatz und Milchbuck.

 

Mit dem Rosengartenprojekt stehen den Autos künftig sechs Fahrspuren zur Verfügung – was zu Mehrverkehr führen wird. Für einige wenige an der Rosengartenstrasse mag die direkte Verkehrsbelastung etwas abnehmen. Auf dem sogenannt «beruhigten» Abschnitt können die Lärmgrenzwerte jedoch auch künftig nicht eingehalten werden. Für den Rest des Quartiers und der Stadt nehmen Lärm- und Verkehrsbelastung aber zu. Am Wipkingerplatz ist ein doppelstöckiges Tunnelportal gep- lant. Zwischen Milchbuck und Albisriederplatz müssen total 12 Gebäude für das Rosengartenprojekt abgerissen werden und die Bauzeit von rund acht Jahren wird für die Quartiere zur grossen Belastung (verschiedene Abschnitte sind im Tagbau geplant). Eine Umfahrungsroute ist bereits bekannt: sie führt vom Dammweg über den Röschibachplatz – d. h. mitten durch das Wipkinger Quartierzentrum. Die Grundstücke entlang des Rosengartens sind mehrheitlich in Privatbesitz. Im zu beruhigenden Abschnitt ist mit einer enormen Wertsteigerung zu rechnen, was die Mieten entsprechend in die Höhe treiben wird. Diejenigen Menschen, die von einer Beruhigung am Rosengarten profitieren sollen, werden sich die Mieten künftig wohl leider nicht mehr leisten können.

 

Gemäss Pariser Klimaabkommen muss die Schweiz bis zum Jahr 2030 ihre Teibhausgasemissionen halbiert haben. Da mutet es sehr schräg an, wenn nun über eine Milliarde Franken in den 2030 fertigzustellenden Autotunnel investiert werden soll.