Bericht der Ombudsfrau

Neben dem Geschäftsbericht des Stadtrates hat diesen Mittwochabend der Gemeinderat auch die Berichte der Ombudsfrau und des Datenschützers abgenommen. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, auf den Bericht der Ombudsstelle hier kurz einzugehen.

Vorneweg: Die beiden Stellen – die des Datenschützers und die der Ombudsbeauftragten – die beide nicht Teil der Verwaltung, sondern dem Gemeinderat gegenüber verantwortlich sind, werden von Herrn Studer (Datenschutz) und Frau Kaufmann (Ombudsstelle) in herausragender Weise wahrgenommen. Die Stadt Zürich kann um diese beiden ausgewiesenen und hartnäckigen Fachleute froh sein. Die Berichte selbst, über die heute gesprochen wurde, sind nicht der zentrale Teil ihrer Arbeit; sie geben aber lebendigen Einblick in diese und sollen dem Gemeinderat als verantwortlicher Behörde Einblick geben. Beide Berichte sind online zugänglich. Und lohnen die Lektüre.
Vor allem der Bericht der Ombudsfrau legt Bruchstellen offen in unserer meist gut funktionierenden Stadt und einer meist bürgernahen Verwaltung. Der Bericht zeigt auf, in welchen Situationen sich Bewohner oder Mitarbeiterinnen unserer Stadt allein gelassen oder ungerecht behandelt fühlen. Die Ombudsfrau versucht in solchen Situationen zu vermitteln, was ihr häufig gelingt. Es erstaunt nicht, dass es vor allem die Bereiche Polizei, Gesundheit und Soziales sind, welche die Ombudsfrau stark beschäftigen. Hier geht es um starke Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte und um Armut, Krankheit und Not. Das heisst nicht, dass in jedem Fall, in dem sich jemand ungerecht behandelt fühlt, die Beamtinnen einen schlechten Job machen würden oder dass der Stadtrat schuld ist, wenn Abläufe nicht bürgernah sind – aber es heisst, dass Verwaltung und Stadtrat diese Berichte sehr genau lesen und sehr ernst nehmen müssen.
Vielleicht sind – um ein Beispiel aufzugreifen – Zahnschmerzen einer einzelnen Zürcherin kein grosses Politikum. Wenn dieselbe aber, die auf Sozialhilfe angewiesen ist, monatelang auf eine Kostengutschrift des Vertrauensarztes warten muss, ist es für sie ein Elend. Und solche Missstände gilt es zu beheben. Die Bundesverfassung schreibt in ihrer Präambel, „ dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen“. Das gilt auch in Zürich. Und die Ombudsstelle nimmt in diesem Verfassungsauftrag eine wichtige Rolle wahr. Daher gebührt ihrer Arbeit und ihrem Bericht durchaus die notwendige Aufmerksamkeit.