Sinnvolle Korrektur für zukunftsfähige Spitäler

Die SP begrüsst den Entscheid des Stadtrats die Spitalimmobilien neu zu bewerten. Die Neubewertung stellt sicher, dass die ohnehin zu tief bemessenen Erträge der Spitäler in die medizinische Behandlung fliessen und so den Patienten*innen sowie Mitarbeiter*innen zugutekommen.

Die Massnahme schafft die Basis für eine faire Beurteilung der wirtschaftlichen Leistung der Stadtspitäler, welche ein wichtiges Kriterium für den Verbleib auf der Spitalliste ist. Mit der einmaligen Abschreibung korrigiert der Stadtrat den Fehlanreiz im DRG-System, der es Trägerschaften verbietet zusätzliche Mittel in Spitalimmobilien zu investieren, um höhere Anforderungen an Qualität und Nachhaltigkeit zu erfüllen.

 

Erträge müssen den Patient*innen und Mitarbeitenden zugutekommen

Der Stadtrat nimmt eine Neubewertung aller Spitalimmobilien vor, der den tatsächlichen Verkehrswert der Liegenschaften zum Ansatz nimmt. Dieser Wert basiert auf der Beurteilung, was das Triemli an diesem Standort, mit diesen Gebäuden und unter den gegebenen Rahmenbedingungen realistischerweise erwirtschaften kann.

 

Mit dieser Massnahme ermöglicht der Stadtrat dem Stadtspital eine faire Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, ohne von Anlagenutzungskosten belastet zu sein, die dem Spital für ihre Leistungserbringung keinen Mehrwert bieten.

Die SP begrüsst diesen Entscheid, weil der Stadtrat damit sicherstellt, dass die ohnehin zu tief bemessenen Erträge gemäss Spitalfinanzierungsgesetz in die medizinische Behandlung fliessen. Damit können unsinnige Sparübungen bei Patienten*innen sowie Mitarbeiter*innen verhindert werden.

 

DRG-System behindert nachhaltiges und verantwortungsvolles Bauen

 

Seit der Planung des Bettenhauses bis heute haben sich die Rahmenbedingungen primär durch das neue Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz wesentlich verändert. Auch Investitionen sind durch die DRG-Erträge zu tragen. Die Stadt kann als Trägerschaft unter diesen Bedingungen nicht mehr zusätzliche Mittel aus der Stadtkasse in die Spitalimmobilien investieren, wenn sie höhere Anforderungen an ihre Gebäude stellt.

 

Der Neubau des Triemli wurde gemäss den Vorgaben der Stadt Zürich und damit der 2000-Watt-Gesellschaft gebaut. Die aktuelle Diskussion um die Klimakrise und die grosse Wichtigkeit der Nachhaltigkeit von hochinstallierten Bauten geben der Stadt Zürich in dieser Haltung recht. Die DRG-Finanzierung hingegen verlangt primär möglichst tiefe Kosten und behindert so eine nachhaltige und verantwortungsvolle Bauweise.

 

Die SP steht nach wie vor hinter ihrer Forderung auch die Spitalinfrastruktur nachhaltig zu bauen. Sie hat schon in der Vergangenheit auf die kritische Situation hinsichtlich der Anlagenutzungskosten im Triemli hingewiesen und begrüsst entsprechend die Wertberichtigung, die diesen Fehlanreiz mit einer einmaligen Abschreibung korrigiert.

 

Entscheidend für zukünftige Leistungsaufträge

 

Diese Massnahme ist ein entscheidender Schritt für eine faire Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Stadtspitäler. Diese ist neben der Qualität der medizinischen Leistung ein zentrales Kriterium für die Vergabe der zukünftigen Leistungsaufträge und damit dem Verbleib auf der Spitalliste.

 

Es ist erfreulich, dass der Stadtrat, wie früher schon mit dem Entscheid zu den Zinsen, für die Stadtspitäler vernünftige finanzielle Rahmenbedingungen schafft – und dies unabhängig von der Frage der Rechtsform. Denn der Verbleib auf der Spitalliste ist essenziell dafür, dass die Stadtspitäler ihre wertvollen Leistungen weiterhin in hoher Qualität erbringen können – mit motivierten Mitarbeitenden und für alle Patient*innen, unabhängig von ihren Lebensumstände und ihrer finanziellen Situation.