Fraktionserklärung zur Volksinitiative

Der Gemeinderat befasst sich heute Abend ein weiteres Mal mit der Frage des Missbrauchs in der Sozialhilfe.

Seit dem 1. Juli 2007 werden in der Stadt Zürich SozialinspektorInnen eingesetzt. Die gewählte Form ihres Einsatzes hat sich ausgesprochen bewährt. Einerseits gelingt es, konkret vermutete Missbräuche zu erhärten. Andererseits werden zu Unrecht des Missbrauchs Verdächtigte entlastet.

 

Die Genehmigung jedes Einsatzfalles auf konkreten Verdacht hin und die Kontrolle der Arbeit der SozialinspektorInnen durch die Sozialbehörde gewährleisten die für die SP besonders wichtige Achtung rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien. Die Verantwortlichkeiten sind klar geregelt. Die von der SVP geforderte Unabhängigkeit der SozialinspektorInnen beziehungsweise die damit einhergehende Möglichkeit, dass die einzelnen Sozialarbeitenden den SozialinspektorInnen direkt Aufträge erteilen könnten, erfüllt diese Anforderungen nicht. Vielmehr könnte daraus resultieren, dass Sozialarbeitende Teile der Kontrollen, die zu ihrem täglichen Auftrag gehören, an SozialinspektorInnen abgeben, und es entstünde eine Parallelorganisation, die weder sachgerecht noch effizient ist.

 

Die SP-Fraktion nimmt daher mit Befriedigung Kenntnis vom Gegenvorschlag, den die Spezialkommission Sozialdepartement zur Volksinitiative betreffend Sozialhilfemissbrauch ausgearbeitet hat. Damit soll das Modell des Sozialinspektorats, das sich in den vergangenen Monaten bewährt hat, verbindlich in der Gemeindeordnung verankert werden.

 

Vor zwei Monaten hat der Sozialvorsteher Martin Waser eine grundlegende Reform der Sozialbehörde in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat wird sich somit grundlegend mit der Organisation des Sozialwesens befassen. Und in diesem Rahmen wird auch der Gegenvorschlag betreffend Sozialinspektorat in der Gemeindeordnung zu verankern sein. Dazu wird sich auch die Stimmbevölkerung zu äussern haben.

 

Es macht unter diesen Umständen also keinen Sinn, die Stimmbevölkerung gleich zweimal hintereinander über die künftige Ausgestaltung der Sozialhilfe und ihrer Kontrollorgane an die Urne zu bitten. Wir empfehlen deshalb dem Initiativkomitee, von der verbindlichen Willensäusserung des Gemeinderates von heute Abend, die SozialinspektorInnen in der Zürcher Gemeindeordnung zu verankern, Kenntnis zu nehmen, und ihre Initiative zu Gunsten des Gegenvorschlags zurückzuziehen.